Kinderchor




Dem Chorteilnehmer wird die für Chorteilnehmer geltende Ermäßigung des Honorarbetrages unter dem Vorbehalt gestattet, dass dieser regelmäßig sowohl am Chorunterricht bzw. an auftrittvorbereitenden zusätzlichen Chorproben, als auch an allen Konzerten und an 1-2 mal pro Schuljahr stattfindenden Chorarbeitswochen teilnimmt.

Außerdem sollen jährlich 2 Zwischenprüfungen im Fach Chorgesang ohne Defizit vom Chorteilnehmer abgelegt werden.
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